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Rentenkauf – das gilt es für das „eigne Heim“ zu beachten

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In diesem Beitrag erfahren Sie viel über Rentenkauf:

  • Was man unter der Formulierung „Kauf auf Rentenbasis“ versteht.
  • Welche Möglichkeiten des Kaufes zur Verfügung stehen.
  • Was es dabei zu beachten gilt.
  • Und welche Vor- und Nachteile es gibt.

Ein eigenes Haus für die Familie – das wünschen sich Viele. Und so planten allein im Jahr 2012 ca. 1,92 Millionen Menschen, in den nächsten ein bis zwei Jahren, ein Haus zu erwerben. Im Jahr 2013 2,11 Millionen und 2014 immerhin 2,03 Millionen (Quelle: Statista.com). Die eigenen vier Wände sind für viele Menschen essenziell, besitzen einen sehr hohen Stellenwert und gehören zur Familiengründung in gewisser Weise mit dazu.
Auch haben sich der Erwerb und der Besitz einer Immobilie immer mehr zu einem Vorsorgemodell für das Alter entwickelt. Noch recht unbekannt und in Deutschland noch eher verhalten verbreitet ist das Modell des „Hauskauf auf Rentenbasis“.
Der Kauf einer Immobilie auf Rentenbasis beinhaltet im Wesentlichen eine Art der privaten Altersvorsorge. Hierbei wird eine Immobilie verkauft und als Gegenwert nicht ein großer Einmal-Betrag fällig, sondern eine monatliche Rentenzahlung durch den Käufer an den vormaligen Besitzer.
Beim Hauskauf auf Rentenbasis gibt es zwei Modelle, wie dieser abgewickelt werden kann. Variante eins – ist das Modell der Zeitrente. Hierbei wird beim Kauf ein fester Zeitraum definiert, nach dem die Immobilie als abbezahlt gilt. Über diesen vorher definierten, vertraglich festgehaltenen Zeitraum, erhält der Verkäufer dann eine monatliche Rentenzahlung.

Zeitrente und Leibrente (Rentenkauf)– Worin liegt der Unterschied?

Bei Variante zwei, der Leibrente sieht das ein wenig anders aus. Denn bei der Leibrente erhält der Verkäufer bis an sein Lebensende eine monatliche Rentenzahlung, die an die jeweils geltende Inflationsrate gebunden ist.
Das heißt, sie kann im Laufe der Zeit auch ansteigen. Da Menschen unterschiedlich lang leben, kann eine Leibrente für den Käufer sowohl vorteilhaft, als auch weniger vorteilhaft ausfallen. Erreicht der Verkäufer beispielsweise ein wesentlich höheres Alter und steigt die Leibrente im Laufe des Vertrages an, dann kann der letztendliche Kaufbetrag deutlich höher ausfallen, als bei einem Komplettkauf der Immobilie zu zahlen gewesen wäre.
Natürlich kann es auch Zugunsten des Käufers ablaufen, das ist bei der Leibrente, im Gegensatz zur Zeitrente, sehr unterschiedlich und schwieriger einzuschätzen. Die Leibrente kommt daher einer Spekulation gleich. Da man die letztendliche Summe nur bedingt ermitteln kann.

Unser Tipp:
Bei einer Leibrente sollte man auch darauf achten, ob auf der Immobilie Hypotheken oder andere Schulden und Verbindlichkeiten lasten. Wichtige Frage – wer soll diese zukünftig zahlen? Auch kann vom Käufer ein Ausgleich für die Inflation verlangt werden. Aber auch der Verkäufer kann Pflichten auferlegt bekommen, wie beispielsweise die Pflege der Immobilie und andere anfallende Arbeiten. Wichtig ist daher eine detaillierte und korrekte vorherige Absprache, bzw. schriftliche Fixierung aller Vereinbarungen.

Wie errechnet sich der Rentenwert allgemein?

Um herauszufinden, wie hoch die Rentenzahlung schlussendlich sein wird, ist es erst einmal wichtig den sogenannten Verkehrswert der Immobilie zu kennen. Von diesem werden noch einmal zehn Prozent für die anfallenden Nebenkosten abgezogen. Auch das Alter, der Familienstand und das Geschlecht des Verkäufers finden bei der Ermittlung der Rentenhöhe Berücksichtigung. Bei einer Rente auf Lebenszeit ist zusätzlich auch noch das durchschnittliche Sterbealter (in Bezug auf den Verkäufer) ein wesentlicher Faktor.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der bisherige Eigentümer, also der Verkäufer, weiterhin im betreffenden Haus lebt. Hierzu muss er jedoch mit einem weiteren Abschlag bei der Ermittlung des Rentenwertes rechnen.

Unser Tipp: Bedenken Sie bei der Wahl der Rentenform auch das zunehmend steigende Lebensalter der Menschen. So kann aus einem vermeintlichen Schnäppchen, durchaus ein teures Vergnügen werden. Sogar teurer, als hätte man das Haus zu einem Komplettpreis erworben.

Sanierungsobjekt auf Rentenbasis erwerben?

Auch Personen die in ein Sanierungsobjekt investieren möchten, können unter gewissen Voraussetzungen vom Kauf auf Rentenbasis profitieren. Insofern sie nicht auf das Kapital, bzw. eine Finanzierung für die Sanierung und den Ausbau, einer Bank angewiesen sind. Vorteilhaft beim Erwerb von Sanierungsobjekten auf Rentenbasis ist jedoch, dass man das Objekt „häppchenweise“ abzahlen kann. Denn für den Erwerb solcher stark renovierungsbedürftiger Objekte, geben Banken und Finanzierungspartner nur selten Geld frei. Auch der Ausbau und die Sanierung sollten auf genügend Eigenkapital beruhen, denn auch hierfür sind Banken in diesem Fall eher unkooperative Partner. Da die Rentenzahlungen ebenfalls im Grundbuch vermerkt werden, steht die Immobilie dort mit sehr hohen, für die Bank unattraktiven, Belastungen.
Wer dennoch über Eigenkapital verfügt und ein Liebhaberstück mit Hilfe des Kaufs auf Rentenbasis erwerben möchte, für den ist es zumindest eine Option, die Immobilie in Raten abzahlen und in die Sanierung investieren zu können.

Fazit zum Rentenkauf:

Nicht für jeden ist der Kauf auf Rentenbasis eine echte Option. Man sollte zuvor in jedem Fall genauestens prüfen und alle Fallstricke aus dem Weg räumen. Eine professionelle Beratung hierzu ist sehr empfehlenswert, denn auch die Immobilie an sich sollte langfristig für ein Leben darin geeignet sein. Unterstützung dabei bieten beispielsweise unabhängige Bauberater und Beraterinnen.

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